Mainzer Turnverein von 1817 e.V.

Beitrag

×

Fehlermeldung

Deprecated function: Optional parameter $path declared before required parameter $langcode is implicitly treated as a required parameter in include_once() (Zeile 1439 von /mnt/web321/a1/63/554863/htdocs/drupal/includes/bootstrap.inc).

Der Mitgliedsbeitrag:

Am 09. Mai 2023 beschloss die Mitgliederversammlung des Gesamtvereins die Änderung der Mitgliedsbeiträge.
Ab dem 1. Oktober 2023 gelten folgende monatlichen Beiträge:
Erwachsene 12,00 EUR
Jugendliche 8,50 EUR
Familien 25,00 EUR

Die Erhebung einer Aufnahmegebühr wurde auf Beschluss vom 26. April 2001 zum 1. Januar 2002 zunächst ausgesetzt.
Einzelne Abteilungen erheben einen zusätzlichen Abteilungsbeitrag. Hinweise: Der Beitragssatz für Jugendliche gilt
grundsätzlich bis zum Ende des Quartals, in dem der Jugendliche sein 18. Lebensjahr vollendet. Schüler, Studenten
und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung
der Schule, der Universität, der Hochschule oder ihres Lehrbetriebes Jugendlichen gleichgestellt, jedoch längstens
bis zum Ende des Quartals, in dem sie das 27. Lebensjahr vollenden. Der Familienbeitrag wird gewährt, wenn entweder
beide Eltern und mindestens ein Kind oder ein Elternteil und mindestens zwei Kinder oder mindestens vier Geschwister
Mitglieder des Vereins sind. Kinder bzw. Geschwister müssen Jugendliche oder diesen gleichgestellt sein. Der Beitrag
wird ausschließlich vierteljährlich erhoben. Die Vollendung des 18. Lebensjahres bringt neue Rechte, aber auch neue
Pflichten. Mit diesem Aufruf wendet sich der Vorstand an alle, die in naher Zukunft das 18. Lebensjahr vollenden
werden oder es vor kurzem vollendet haben, aber auch anderen Eltern oder Angehörige, die bis jetzt für den Beitrag
aufgekommen sind. Nach unserer Satzung und Beitragsordnung (siehe "Beitragssätze und Fälligkeit der Beiträge")
werden Mitglieder mit der Vollendung des 18. Lebensjahres als Erwachsenen mit allen Rechten und Pflichten im Verein
geführt. Zu den neuen Rechten für die nun Erwachsenen gehört das Rede und Stimmrecht in den Versammlungen, dass oft
gerne wahrgenommen wird. Wir müssen aber darauf hinweisen, dass mit dem Eintritt in des Erwachsenenleben auch der
Beitrag für Erwachsene zu entrichten ist und das gegebenenfalls die Beitragsschuld nicht länger durch den Familien-
beitrag abgedeckt ist. Es sei denn, dass die volljährigen Mitglieder noch Schüler, Auszubildende oder Studenten sind.
Dann muss jedoch dieser Status der Geschäftsstelle durch eine entsprechende Bescheinigung der Schule, des Lehrers oder
der Universität mit Angabe der voraussichtlichen Dauer der Schul-, Universitäts- oder sonstigen Ausbildung kundgetan
werden. In allen anderen Fällen wird in Zukunft der Erwachsenenbeitrag eingezogen und gegebenenfalls zum gleichen
Zeitpunkt der Familienbeitrag korrigiert. Bitte helfen Sie durch rechtzeitige Vorlage der oben angegebenen Bescheinigung
mit, dass wir von Ihnen keinen zu hohen Beitrag einziehen. Wie die Beitragsschuld ist auch die Vorlage der Bescheinigung
eine Bringschuld des Mitglieds. Wohnungs- und Bankwechsel: Sollte sich Ihre Adresse oder Bankverbindung ändern, dann
teilen Sie dies bitte zügig der Geschäftsstelle. Viel mühsame Arbeit und Kosten könnten dadurch eingespart werden. Bitte
beachten Sie, dass beim Lastschriftverfahren Rückläufer aufgrund einer falschen Adressen- oder Kontoangabe zu zusätzlichen
Kosten, die vom Mitglied zu entrichten sind, führen.